Elternbrief
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Aktuelle Info zur Neuen Grippe, Stand November 2009
Wie ist die derzeitige
Situation?
Seit
Beginn der kalten Witterung im Oktober 2009 nehmen die Fallzahlen zu. Das Virus
hat sich inzwischen in der Bevölkerung verbreitet. Unter den Infizierten sind
auch Schüler/innen und Lehrkräfte. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in
den nächsten Wochen und Monaten weiterhin mit Fällen von Neuer Influenza in
Schulen zu rechnen ist. Mittlerweile steht ein Impfstoff gegen die Neue
Influenza zur Verfügung. Grundsätzlich können alle Bevölkerungsgruppen von
dieser Impfung profitieren. Sie wird jedoch zunächst insbesondere chronisch
Kranken, Schwangeren und Beschäftigten im medizinischen und pflegerischen
Bereich empfohlen. Nachfolgend werden die derzeitigen Empfehlungen zur Neuen
Influenza noch einmal zusammengefasst. Die
Empfehlungen vom August 2009 sollten nicht mehr verwendet werden.
Wie erkenne ich, ob jemand an
der Neuen Influenza erkrankt ist?
Bei
der Neuen Influenza treten in der Regel folgende Krankheitszeichen gemeinsam
auf: plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl mit Fieber ≥
38°C, teilweise mit Schüttelfrost und Husten Zusätzlich kann es auch zu Muskel-, Glieder-
und/oder Kopfschmerzen oder Halsschmerzen kommen. Die Neue Grippe verläuft
bisher überwiegend milde und oft nur mit einem Teil der oben beschriebenen
typischen Krankheitszeichen. Bei Personen mit chronischen Vorerkrankungen (z.B.
chronische Krankheiten der Atemwegsorgane, des Herzkreislaufsystems oder der Immunabwehr)
sowie bei Schwangeren und Säuglingen kann es aber auch zu schwereren Verläufen
kommen. Anhand der Krankheitszeichen eines fieberhaften Atemwegsinfektes kann
man nicht immer zweifelsfrei entscheiden, ob es sich um die Neue Grippe handelt
oder um eine normale (saisonale) Grippe oder um einen einfachen grippalen
Infekt. Dies ist auch nicht zwingend notwendig.
Wichtig ist: Ein fieberhafter Atemwegsinfekt muss zu Hause
auskuriert werden!
Was sollten Erkrankte
beachten?
Schüler/innen, die an einem
fieberhaften Atemwegsinfekt erkrankt sind oder erste Anzeichen dafür aufweisen,
dürfen die Schule nicht besuchen und müssen zu Hause bleiben! Wegen
wiederholter Vorkommnisse bitte ich dringend darum, kranke Kinder nicht zur
Schule zu schicken! So können die anderen
Mitschüler/innen und Lehrkräfte vor einer Ansteckung in der Schule geschützt werden.
Ein Labornachweis der Neuen Influenza wird dafür nicht benötigt. Schüler/innen,
die zum Unterricht erschienen sind, sollten vorsorglich von diesem ausgeschlossen
werden, wenn ein fiebriger Gesamteindruck bei der betreffenden Person besteht
und/oder anhaltender Husten mit Halsschmerzen bei allgemeinem Krankheitsgefühl vorliegt.
Diese Schüler/innen sollten sich von den anderen getrennt aufhalten, bis sie
nach Hause gehen oder abgeholt werden können. Für die restliche Klasse kann der
Unterricht weitergeführt werden. Erkrankte Schüler/innen sollten, solange sie
krank sind, ihr Zuhause nicht verlassen und auch keine Besuche empfangen. Ein Arztbesuch
ist nicht in jedem Fall erforderlich. Dieser sollte von der Schwere der Erkrankung
und der Krankengeschichte des Betroffenen abhängig gemacht werden. Die unten aufgeführten Verhaltens- und
Hygieneregeln sind zu beachten. Insbesondere müssen besonders gefährdete
Personen (Kleinkinder, Schwangere und Personen mit chronischen
Krankheiten
(z.B. Asthma) vor einer Ansteckung geschützt werden. Diese Personen sollten zum
eigenen Schutz vor einer Infektion mit der Neuen Influenza geimpft sein. Ein Labornachweis für eine Influenza-Erkrankung ist nicht
unbedingt erforderlich.
Erkrankte
Schüler/innen dürfen erst wieder zur Schule, wenn sie mindestens einen Tag fieberfrei
sind (unter der Voraussetzung, dass keine fiebersenkenden Medikamente eingenommen
wurden), sie sich wieder wohl fühlen und fähig sind, an den normalen Schulaktivitäten
teilzunehmen. Für die Rückkehr an die Schule ist kein ärztliches Attest
notwendig.
Was sollten Schüler/innen
beachten, wenn in ihrer Klasse Krankheitsfälle aufgetreten sind?
Gesunde
Schüler/innen können weiter die Schule besuchen, auch wenn Krankheitsfälle in
ihrer Klasse aufgetreten sind. Sie sollen sich sorgfältig beobachten, um
Zeichen einer Ansteckung zeitnah zu erkennen. Schüler/innen mit chronischen
Vorerkrankungen (s.o.) sollten zum eigenen Schutz vor einer Infektion mit der
Neuen Influenza geimpft sein.
Was sollten Geschwister von
erkrankten Schülern/Schülerinnen beachten?
Geschwister
von erkrankten Schülern/Schülerinnen können ebenfalls weiterhin die Schule oder
den Kindergarten besuchen, solange bei ihnen keine Symptome bestehen. Sie
sollen sich sorgfältig beobachten, um Zeichen einer Ansteckung zeitnah zu
erkennen.
Welche Hygiene- und
Verhaltensregeln sollten eingehalten werden?
Mehrmals
tägliches Händewaschen mit Seife für 20 Sekunden. Geschlossene Räume 3-4 Mal
täglich für jeweils 10 Minuten lüften. Erkrankte sollten
darüber hinaus unbedingt die folgenden Verhaltensregeln beachten. Möglichst
Abstand zu anderen Personen /Familienmitgliedern halten. Wenn räumlich möglich,
Schlafen und Aufenthalt in räumlicher Trennung der Erkrankten zu
Nicht-Erkrankten. Beim Husten und Niesen von anderen Personen Abstand halten
und am besten ein Papiertaschentuch vor den Mund halten, das nach Gebrauch in
den Abfall entsorgt wird. Anschließend möglichst die Hände waschen. Wenn kein
Papiertaschentuch zur Verfügung steht, sollte in den Ärmel gehustet und geniest
werden (nicht in die Hand!). Auf Körperkontakte wie Umarmen, Küssen,
Händeschütteln usw. verzichten. Nicht das Besteck, Trinkgefäße oder Geschirr
mit anderen teilen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Schule oder in
der Öffentlichkeit wird weiterhin nicht empfohlen, da ein wirksamer Schutz vor
einer Ansteckung im alltäglichen Leben damit nicht erreicht werden kann.
Sind in der jetzigen Situation
Schul- oder Klassenschließungen notwendig?
Die
derzeitige Situation (s.o.) rechtfertigt es nicht, die Schließung von
Schulklassen oder Schulen aus infektiologischer Sicht zu veranlassen. Durch
diese Maßnahme kann gegenwärtig weder das Ansteckungsrisiko der Schüler bzw.
Lehrkräfte gesenkt, noch generell die weitere Ausbreitung des Virus eingedämmt
werden. Diese Empfehlungen zur Neue Influenza in Schulen basieren auf dem
derzeitigen Wissenstand. Wenn neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese
Empfehlungen entsprechend angepasst. Das zuständige Gesundheitsamt vor Ort
steht für eine Beratung und weitere Hilfestellung zur Verfügung.
Die Schulleitung